Neues für Rechtsseiten
im Datenschutz und im Impressum gibt es einige kleine Änderungen.´, die ihr gerne selbst ausführen könnt. Man hat sich mal wieder was Neues ausgedacht, damit uns ja nicht langweilig wird … Ihr seht, ich habs durch meinen Urlaub voll verpennt.
Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern löst auch das Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG um. Was bedeutet das für eure Website???
Ich will es kurz machen und nur schreiben, was ihr austauschen solltet, wer es nachlesen möchte bekommt hier einen link zu erecht24.
1. IMPRESSUM
Also bitte einfach die Begriffe austauschen und ihr seid wieder auf dem Laufenden.
1. IMPRESSUM
WICHTIG: § 5 TMG wird zu § 5 DDG!
2. DATENSCHUTZ
Also bitte einfach die Begriffe austauschen und ihr seid wieder auf dem Laufenden.
Darf sehr gerne geteilt werden – Danke ♥